Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden; es werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Hat man hiervon mindestens 75 Prozent richtig beantwortet, erhält man die Zulassung zur mündlich-praktischen Überprüfung. Diese findet vor dem Amtsarzt und zwei Heilpraktikern als Beisitzer statt und dauert rund eine Stunde. Es werden theoretische Kenntnisse gefragt, Fallbeispiele geschildert und hierzu Diagnosestellungen verlangt und die Demonstration von Untersuchungen oder Injektionen bzw. Infusionen gefordert.  Zudem muss der Anwärter auch praktische Aufgaben erfüllen, um anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse nachzuweisen.

Die Stundenzahl der Überprüfung ist vergleichsweise gering. Bei der Beurteilung dieses Faktums muss jedoch berücksichtigt werden, dass gerade dieser Umstand die Anforderungen und somit den Schwierigkeitsgrad enorm erhöht. Aus der oben aufgeführten Vielzahl von Themen kann jedes ein Gegenstand der Überprüfung sein, weshalb das Wissen sehr umfangreich und vernetzt sein muss. Eine Wissenslücke in einem Teilgebiet kann – und das geschieht sehr regelmäßig insbesondere in der mündlichen Überprüfung – den Prüfungserfolg komplett zunichtemachen. Es ist ausdrücklich nicht möglich, eine schwache Leistung in einem Teilgebiet durch eine gute Leistung in einem anderen Bereich auszugleichen. Eine Zensur gibt es bei der Überprüfung nicht: Sie gilt entweder als „Bestanden“ oder als „Nicht bestanden“ – im letzteren Fall erhält der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid.

Wer durch die schriftliche Überprüfung fällt, muss einen neuen Antrag stellen. Wer die mündliche Überprüfung nicht besteht, muss ebenfalls einen neuen Antrag stellen und auch den schriftlichen Teil wiederholen.